Teilnahmebedingungen für das adesta Empfehlungsprogramm

Verdienen Sie Ih­re Prämie in Höhe von 500 Euro (brutto)!

adesta belohnt jede erfolgreiche Empfehlung, die zur Einstellung oder Ver­mitt­lung eines von Ihnen genannten Kandidaten oder Kandidatin führt, mit einer Prämie von 500 Euro (brutto).

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

Zur Teilnahme an unserem Empfehlungsprogramm sind die folgenden Personengruppen berechtigt:

  • Mitarbeitende in der Arbeitnehmer­überlassung der adesta GmbH & Co. KG (aktive oder ehemalige)
  • Personen, die von adesta per Direkt­vermittlung vermittelt wurden
  • Operative Mitarbeitende der adesta Consulting GmbH (aktive oder ehemalige)
  • Mit adesta innerhalb der letzten 12 Monate in Kontakt stehende Bewerbende

Von der Teilnahme explizit ausgeschlossen sind:

  • Aktuelle und ehemalige interne Mitarbeitende der adesta GmbH & Co. KG
  • Bei der adesta Consulting GmbH beschäftigte Führungskräfte
  • Alle weiteren, nicht mit adesta in Kontakt stehende Personengruppen

Welche Bedingungen müssen für eine Auszahlung der Prämie erfüllt sein?

  • Ih­re Empfehlung hat zur Einstellung der empfohlenen Person bei ei­nem adesta-Kun­den­un­ter­neh­men, bei der adesta GmbH & Co. KG oder der adesta Consulting GmbH geführt.
  • Das Beschäftigungsverhältnis mit dem von Ihnen empfohlenen BewerberIn besteht für mindestens acht Wochen ungekündigt.
  • Die Person hat sich in den vergangenen 12 Monaten vor Ih­rer Empfehlung noch nicht bei adesta beworben.
  • Die Person ist zum Zeitpunkt der Empfehlung noch kein adesta-Mit­ar­bei­terIn.
  • Selbstverständlich muss die empfohlene Person damit einverstanden sein, dass Sie ihren Namen und ihre Kontaktdaten an uns weitergeben
  • Auf der adesta-Website füllen Sie das Empfehlungsformular aus – ohne dieses ausgefüllte Formular kann keine Prämie ausgezahlt werden.

Was Sie noch beachten müssen:

Bei Mehrfachnennungen eines empfohlenen Kandidaten oder Kandidatin erfolgt die Auszahlung an den Empfehlenden, der adesta diese Person zuerst benannt hat. Ausschlaggebend hierfür ist der Zeitpunkt der Online-Absendung des Empfehlungsformulars.

Die Prämie wird als Bruttobetrag ausgezahlt. Empfehlende, die nicht bei adesta beschäftigt sind, erhalten den Bruttobetrag der Prämie per Überweisung an ein uns zu nennendes Bankkonto. Die Prämie stellt in diesem Fall steuerpflichtiges Einkommen dar und muss in der Steuererklärung angegeben werden (§ 22 Nr. 3 EStG). Empfehlende, die bei der adesta Consulting GmbH oder der adesta GmbH & Co. KG beschäftigt sind, erhalten die Prämie im Rahmen der zeitlich nächstgelegenen Monats-Gehaltsabrechnung als Sonderprämie gutgeschrieben. Die Versteuerung erfolgt hierbei direkt im Rahmen der Abrechnung.

Der Prämienanspruch besteht maximal 12 Monate nach Vertragsbeginn des empfohlenen Kandidaten.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.